Wer pflegt, erbt mehr!

Seit der Erbrechtsreform 2010 gilt, dass pflegende Familienangehörige besser gestellt werden können. Das heißt, dass ein Abkömmling, der Pflege geleistet hat, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses eine Ausgleichung von den weiteren neben ihm zur Erbschaft berufenen Miterben verlangen kann.