Wissenswertes zur gesetzlichen Erbfolge
Ziel des gesetzlichen Erbrechts ist, das Vermögen des Erblassers in private Hände zu leiten. Trotz Erbschaftsteuer bleibt das Erbrecht unangetastet.
Wer pflegt, erbt mehr!
Seit der Erbrechtsreform 2010 gilt, dass pflegende Familienangehörige besser gestellt werden können. Das heißt, dass ein Abkömmling, der Pflege geleistet hat, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses eine Ausgleichung von den weiteren neben ihm zur Erbschaft berufenen Miterben verlangen kann.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung immer noch aktuell
Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nimmt nach wie vor einen breiten Beratungs- und Beurkundungsrahmen ein.