Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nimmt nach wie vor einen breiten Beratungs- und Beurkundungsrahmen ein.
Zu bedenken ist, dass im Rahmen der Patientenverfügung in der Regel intensivmedizinische Maßnahmen abgewählt werden. Dies kann zu einer Konkurrenz mit einer Organ- und Gewebespendeabsicht führen; insbesondere dann, wenn Sie bereits im Besitz eines Organspendeausweises sind.
Sie sollten auch in dieser Hinsicht das Gespräch mit dem Notar suchen und sich beraten lassen. Entsprechende Mustertexte können Sie von uns abfordern.