Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung immer noch aktuell

Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nimmt nach wie vor einen breiten Beratungs- und Beurkundungsrahmen ein.

Zu bedenken ist, dass im Rahmen der Patientenverfügung in der Regel intensivmedizinische Maßnahmen abgewählt werden. Dies kann zu einer Konkurrenz mit einer Organ- und Gewebespendeabsicht führen;  insbesondere dann, wenn Sie bereits im Besitz eines Organspendeausweises sind.

Sie sollten auch in dieser Hinsicht das Gespräch mit dem Notar suchen und sich beraten lassen. Entsprechende Mustertexte können Sie von uns abfordern.

Wer pflegt, erbt mehr!

Seit der Erbrechtsreform 2010 gilt, dass pflegende Familienangehörige besser gestellt werden können. Das heißt, dass ein Abkömmling, der Pflege geleistet hat, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses eine Ausgleichung von den weiteren neben ihm zur Erbschaft berufenen Miterben verlangen kann.